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Der Autor befaßt sich mit den kollektivrechtlichen Folgen eines rechtsgeschäftlich herbeigeführten Betriebsübergangs. Er geht insbesondere der Frage nach, ob nach einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB kollektivvertraglich begründete Arbeitnehmerrechte stets unverändert fortgelten. Nach einer ausführlichen Analyse der Regelungskonstruktion der Sätze 2 bis 4 des § 613 a Abs. 1 BGB kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß sich durch das in § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB niedergelegte Ablösungsprinzip die kollektivvertraglich begründeten Arbeitnehmerrechte nach einem Betriebsübergang auch zum Nachteil der Arbeitnehmer entwickeln können.