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BetreuungsrechtsreformDas neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) löst ab 2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz ab und regelt künftig die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.Die Arbeitshilfe BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten: Übersicht zu den ÄnderungenKommentierung des neuen BtOG auf Basis der vorliegenden GesetzesmaterialienDarstellung der Überleitungsvorschriften