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Die antike römische Gesellschaft kannte eine Vielzahl von Personenverbänden unterschiedlicher Ausprägung. Darunter fanden sich neben den im weitesten Sinne öffentlichen Verbänden wie Städten und Gemeinden gesellige, politische, wirtschaftliche und religiöse Vereinigungen. Diese Verbände waren Teil des Sozial- und Wirtschaftslebens. Damit stellte sich für römische Juristen die Frage nach der rechtlichen Natur solcher Verbände. Dabei war insbesondere das Verhältnis zwischen dem Verband und der Vielheit seiner Mitglieder zu klären. Andreas Groten zeigt, wie das Recht der Personenverbände im Kontext der wechselnden geistesgeschichtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen stetig fortentwickelt wurde. Dieser Prozess reichte über die klassische Zeit hinaus und erhielt wichtige Impulse aus der griechischen Philosophie und anderen außerjuristischen Gebieten. Dabei wurde er durch Vorgaben der Tradition, der Politik und durch die Praxis der kaiserlichen Verwaltung gelenkt.