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Im Bereich des Patentrechts stehen sich die Interessen des Patentinhabers und der Allgemeinheit diametral gegenüber. Der Patentinhaber hat ein Interesse an einem möglichst umfassenden Ausschließlichkeitsrecht, während die Allgemeinheit einen unbehinderten Zugang zu technischem Wissen wünscht. Die Aufgabe, einen sachgerechten Ausgleich zwischen diesen Interessen zu schaffen, kommt dem Gesetzgeber zu. Tobias Timmann befasst sich mit der Frage, ob Art. 14 GG konkrete Richtlinien für die Ausgestaltung des Patentrechts durch den Gesetzgeber bereithält. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Patentrecht der Institutsgarantie des Eigentums unterfällt und untersucht in der Folge, welche zwingenden Vorgaben sich daraus für die Gestaltung des Patentrechts ergeben. Schließlich wendet er die entwickelten Grundsätze auf ausgewählte Problemfälle des Patentrechts an.