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Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ermöglicht den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wissenschaftliches und künstlerisches Personal unterhalb der Hochschullehrer sachgrundlos zu befristen. Diese Arbeit untersucht den sachlichen wie den personellen Anwendungsbereich des WissZeitVG, wobei insbesondere die Wissenschafts- bzw. Kunstfreiheit zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus werden die einzelnen Befristungstatbestände einschließlich der Befristungsmöglichkeit im Rahmen von Drittmittelprojekten dargestellt. Hierbei wird auf sämtliche in der Praxis auftretenden Probleme (wie z.B. Berechnung von Promotionszeiten) eingegangen. Dabei wird versucht, die Intention des Gesetzgebers mit einer rechtssicheren Handhabung des Gesetzes in Einklang zu bringen.