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Erfüllt eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht, so stehen der anderen Vertragspartei grundsätzlich drei Rechtsbehelfe zur Verfügung: Erfüllung, Schadensersatz oder Vertragsaufhebung. Nils Schmidt-Ahrendts befasst sich mit dem mitunter nur schwer zu bestimmenden, in Lehre und Praxis sehr umstrittenen Verhältnis dieser Rechtsbehelfe im Geltungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG). Hintergrund der Differenzen ist das unterschiedliche Grundverständnis der dem CISG zugrunde liegenden Rechtsordnungen des common und des civil law. Einen praxisnahen Ansatz verfolgend, widmet sich der Autor insbesondere der Auswirkung der unterschiedlichen konzeptionellen Verständnisse auf die praktische Frage der Ersatzfähigkeit der Mehrkosten von Deckungsgeschäften und entwickelt hierbei eine gerechte Zuweisung von Risiken im Rahmen stark fluktuierender Märkte.