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Nicht zuletzt im Gefolge der Mohammed-Karikaturen sind Fragen der Blasphemie und Religionsbeschimpfung mit Macht in den Wahrnehmungshorizont Europas zurückgekehrt. Dort als anachronistisches Relikt ferner Epochen angesehen, ist der Schutz religiöser Werte in anderen Teilen der Welt weiterhin selbstverständlich. Unter Rückgriff auf historische, kulturelle, rechts- und religionssoziologische Aspekte sowie den jeweiligen staatskirchen- und verfassungsrechtlichen Kontext geht Benedikt Naarmann der Frage nach, unter welchen Prämissen religiöse Werte und Kollektive in Deutschland, England, Indien und Pakistan geschützt werden und wie bestehende Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede rechtsvergleichend zu erklären sind.