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Gegenstand der Arbeit ist die abkommensrechtliche Behandlung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds. Diese sind in steuerlich transparente Personengesellschaften, intransparente Kapitalgesellschaften sowie zivilrechtlich nichtrechtsfähige, aber steuersubjektfähige Sondervermögen zu gliedern. Ausgeschüttete Erträge von Kapitalgesellschaftsfonds gelten als Dividenden und können im deutschen Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Die gleiche Rechtsfolge gilt für Sondervermögen. Abweichend hiervon kann die Investition in Personengesellschaftsfonds zu einer Steuerfreistellung führen. Inwieweit diese Einordnung in der deutschen Abkommenspraxis Bestand hat und welche Reformüberlegungen sich aus dieser Besteuerungssituation ergeben, ist eigener Untersuchungsgegenstand.