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Die Entwicklung und zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu immer stärker 'automatisierten' Formen der Kommunikation, die auch zum Abschluß von Verträgen genutzt werden. Dies wirft die Frage auf, ob die bisherige Lehre zum Vertragsschluß auch den elektronischen Geschäftsverkehr angemessen integrieren kann. Damit die Untersuchung auch über den derzeitigen Stand der Technik hinaus für die zukünftige Entwicklung des Vertragsrechts von Nutzen sein kann, bezieht Andreas Wiebe kommunikationstheoretische Ansätze in seine Überlegungen mit ein und stellt den Anschluß an die rechtsdogmatische Konzeption der Willenserklärung her. Als Ergebnis der Untersuchung lässt sich auch automatisierten Kommunikationsvorgängen rechtliche Verbindlichkeit zuschreiben. Es kann ein eigener Typus der 'elektronischen Willenserklärung' gebildet werden, der stärker als herkömmliche Willenserklärungen durch den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes gekennzeichnet ist..