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Diese Arbeit untersucht die Entwicklung des Denkmalschutzes in Preußen aus dem Blickwinkel des Rechts. Der Untersuchungszeitraum reicht von den Anfängen im 18. Jahrhundert bis zur Herausbildung eines feingliedrigen Rechts in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Trotz mehrfacher Versuche ist in Preußen kein Denkmalschutzgesetz erlassen worden. Statt dessen wurde für den Bereich der staatlichen Vermögensaufsicht über die Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere die Kirchen und Kommunen, ein kompliziertes und fast unüberschaubares Geflecht an Denkmalnormen geschaffen, die auf die verschiedensten Bereiche verteilt waren. Anhand einer umfassenden Sammlung der Vorschriften zum Umgang mit den Denkmälern und den Entwürfen eines preußischen Denkmalschutzgesetzes werden die Rahmenbedingungen und die Hemmnisse der Ausgestaltung des Denkmalrechts dargestellt.