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Die Entstehung des modernen Verfassungsbegriffs ist mit den Revolutionen von 1776 und 1789 verbunden. Der Verfassungsdiskurs reflektiert nicht nur die revolutionäre Überwindung der altständischen Gesellschaft, sondern den allgemeinen Verrechtlichungsprozeß staatlicher Herrschaft im Zeichen der Aufklärung.In der Monarchiekonzentration der europäischen Verfassungswelt nach 1800 spiegelt sich der napoleonische Staatsautoritarismus. Ulrike Müßig veranschaulicht in ihrer Untersuchung, daß das Erstarken der Parlamente nach der französischen Julirevolution 1830/31 zu einem fließenden Übergang vom konstitutionellen zum parlamentarischen System bei gleichbleibendem Normenbestand geführt hat - Zeugnis dafür, dass das Kräfteverhältnis zwischen Monarch und Parlament in Bewegung war. Dieses evolutionäre Verständnis der Verfassungsgeschichte beherrscht die Studie zur europäischen Verfassungsdiskussion.