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Im Vertrag vom 07.02.1992 haben die Vertreter der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten in Maastricht - im Rahmen ihrer Bemühungen um die Verwirklichung der politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion - in der Schlußakte auch den europäischen Rechnungshof angesprochen. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen zu einem beständigen wirtschaftlichen und politischen Zusammenwachsen, haben sie das Interesse an einer Steigerung der Effizienz der Finanzkontrolle in der EG zum Ausdruck gebracht. Nur wenn die Frage nach der Rechtsnatur und nach dem Staatscharakter der EG in ihrer heutigen Gestaltung im Hinblick auf die politische Union im Vorfeld der europäischen Finanzkontrolle beantwortet ist, kann entschieden werden, wie sich die Finanzkontrolle gestalten soll und wie die einschlägigen Rechtsvorschriften anzuwenden und auszulegen sind.