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Die juristische Diskussion, die Problematik der Haftung des Krankenhausträgers für Fehler in der medizinischen Behandlung findet nahezu ausschliesslich im Delikts- und Beweisrecht statt. Während in dieser Arbeit das Beweisrecht nur knapp angerissen wird, liegt der Hauptschwerpunkt zunächst in der Erfassung der wichtigsten Rechtsprechung zur Krankenhausträgerhaftung. Wobei festgestellt werden muss, dass diese uneinheitlich und ohne feste Systematik ist. Da der gleiche Zustand in der Produzentenhaftung bis zur «Hühnerpest-Entscheidung» (BGHZ 51, 95) festzustellen war, wird sodann versucht, hierzu analog eine deliktsrechtliche Lösung aufzuzeigen. Dabei folgt diese Arbeit den modernen Deliktsrechtsmodellen von Mertens und Brüggemeier.