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Der Ausgleich für Schadenszufügungen durch die öffentliche Hand ist wesentlicher Bestandteil des europäischen und nationalen Rechtsschutzsystems. Staatliches Fehlverhalten ist immer dann besonders schadensträchtig, wenn Behörden weitreichende Entscheidungen treffen. Diese Situation kennzeichnet die Kartellaufsicht. Gleichwohl hat sich der gerichtliche Rechtsschutz in der Praxis fast ausschließlich auf die Anfechtung kartellbehördlicher Entscheidungen konzentriert. Erst in den vergangenen Jahren wurden die Gerichte auch mit Staatshaftungsfragen befasst.§§Der Autor legt ausgehend von dieser Bestandsaufnahme die Voraussetzungen und Grenzen der Staatshaftung im Kartellrecht dar. Schwerpunkte bilden dabei im Unionsrecht die Auseinandersetzung mit dem Merkmal des hinreichend qualifizierten Verstoßes sowie im nationalen Recht neben der Klärung drittbezogener Amtspflichten insbesondere die Verschuldensprüfung. Ausführungen zum unionsrechtlichen Haftungsanspruch schließen die Arbeit ab.