Не ви допада? Няма проблеми! При нас имате възможност за връщане в рамките на 30 дни
Няма да сбъркате с подаръчен ваучер. Получателят може да избере нещо от нашия асортимент с подаръчен ваучер.
30 дни за връщане на стоката
Verbleibt dem Schadensersatzgläubiger der bereits entstandene Anspruch auf den erforderlichen Geldbetrag nach Par. 249 Abs. 2 S. 1 BGB oder erlischt dieser, wenn das Schadensobjekt nach Eintritt des schädigenden Ereignisses untergeht, zerstört wird oder vom Geschädigten veräußert wird? Michael Schnell gelangt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch nach Par. 249 Abs. 2 S. 1 BGB im Falle des Sachschadens nach den Wertungen des inneren Systems des allgemeinen Schadensrechts resistent gegenüber nachträglichen, die Herstellung in natura unmöglich machenden Umständen ist. Die nachträgliche Unmöglichkeit der Naturrestitution ist nach dem gesetzlichen Regelungsprogramm kein Anwendungsfall des Par. 251 Abs. 1 Alt. 1 BGB. Der Geschädigte kann in allen Konstellationen der späteren Unmöglichkeit der Herstellung den statt der Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.