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Die Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz zeigen sowohl in der historischen Herleitung als auch bei der detaillierten Betrachtung der verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen und der Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung zwei ähnliche, aber doch im Detail sehr unterschiedliche Rechtssysteme. Hinsichtlich des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen die schweizerischen Regelungen eine große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. In der Schweiz ist auch die Rolle des Antragstellers von Selbständigkeit geprägt. In der Bundesrepublik Deutschland haben einige Komunen vorbildhafte Regelungen zur kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung getroffen, während in der Schweiz diese noch wenig ausgeprägt sind.