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Gegenstand dieser Arbeit sind die Grenzen der Zulässigkeit medizinischer Forschung mit einwilligungsunfähigen Personen. Diese Grenzen ergeben sich aus dem Grundgesetz und werden insbesondere durch die Menschenwürde der Betroffenen gezogen. Ziel dieser Untersuchung, die auch eine vergleichende Betrachtung der Rechtslage in Australien und in der Schweiz enthält, ist die Erstellung eines Regelungsentwurfs, der dazu beitragen soll, die bestehenden Lücken der gesetzlichen Regelung medizinischer Forschung in Deutschland zu beseitigen. Der Entwurf trägt dabei dem besonderen Konflikt zwischen dem Bedarf an Forschung einerseits und dem Interesse der betroffenen Personengruppen an einem umfassenden Schutz ihrer Würde andererseits Rechnung.