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Thema der Arbeit sind Grundfragen zum Recht des Personenverbandes in ihrer dogmengeschichtlichen Entwicklung. Behandelt werden die Entstehung und die Auflösung der juristischen Person, insbesondere die Bedeutung der staatlichen Mitwirkung dabei, und die Rechtsfolgen für die Rechtsträgerschaft der juristischen Person. Diese Sachfragen werden im sogenannten wissenschaftlichen Recht (Pandektenrecht, deutsches Privatrecht und Naturrecht) und - darauf aufbauend - für die Privatrechtsgesetzgebung der deutschen Partikularstaaten bzw. des Deutschen Bundes ab 1750 untersucht; zeitlich schließt die Arbeit mit dem BGB 1900 ab. Die Arbeit zeigt die dogmengeschichtliche Entwicklung dieser Grundfragen auf und versucht, Entwicklungslinien aufzudecken. Mit in die Betrachtung einbezogen werden die Stellung des Personenverbandes im jeweiligen Rechtsakt und deren besondere Kennzeichen.