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Die Bedeutung des § 181 BGB als gesetzliche Grenze der Vertretungsmacht ist mehr als hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion. Die Einführung des § 35 Abs. 4 S. 1 im Rahmen der GmbH-Reform von 1980 setzte einen Kontrapunkt zu der bisherigen Anwendung der Bestimmung und führte zu widersprüchlichen Auslegungsansätzen in Form von Analogie- und Umkehrschlüssen und damit zu Rechtsunsicherheit. Sven Claussen zeigt in seiner Arbeit, daß § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG als deklaratorische Korrekturnorm nur eine Fehlentwicklung in der Anwendung des § 181 BGB als Grenze der Insichgeschäfte im Gesellschaftsrecht bereinigt und dessen Charakter als Gläubigerschutznorm unterstreicht. Durch diese Analyse beseitigt er die Widersprüche, die seit 1980 zwischen der Anwendung des § 181 BGB und des § 35 Abs. 4 S. 1 GmbHG bestehen. Sodann entwickelt er ein durchgängiges Konzept für die Anwendung dieser Bestimmungen in den wichtigsten Gesellschaftsformen.