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Rechtsordnungen werden nicht allein durch Texte bestimmt, sondern sie schließen Bilder, Zeichen und Objekte ein. In diesen Bereich fallen die sog "Schandbilder", die im Mittelalter und der Frühen Neuzeit dazu dienten Personenöffentlich wegen Verfehlungen anzuklagen. Die Beiträge des mehrsprachigen Tagungsbandes widmen sich der Infamie und Diffamierung im Grenzbereich von Bild, Recht und Ökonomie. Es wird diskutiert, ob Schandbilder bis heute als Signaturen des öffentlichen Rechtsschutzes" (Brückner) bezeichnet und analysiert werden können. Im ersten Teil werden sowohl die Verknüpfung zwischen Schandbild und Magie oder Bildzauber" als auch die Bedeutung von Ehren- und Schandstrafen in der Rechtspraxis und deren Repräsentation in frühneuzeitlichen Bildmedien thematisiert. Die Studien zur pittura infamante" und zum Bildnisgebrauch im Rechtswesen im Allgemeinen, werden somit auch in Bezug auf ihre Funktion für die ökonomische Logik beleuchtet. Der zweite Teil des Bandes konzentriert sich auf die genauen Funktionen und Eigenschaften der Schandbilder bis ins Medium der Photographie, wobei Text- und Bildrelationen aber auch der Evidenzcharakter des Bildes zentral werden. .