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Wer erbt wie viel, wenn ein Ägypter, Tunesier oder Marokkaner verstirbt? Und: Inwieweit dürfen deutsche Behörden und Gerichte an der Weitergabe auch in Deutschland belegener Teile der Erbschaft nach Regeln mitwirken, die auf der islamischen äaria beruhen? Mit diesen praxisrelevanten Fragen befasst sich Andreas Pattar in der vorliegenden Arbeit. Ausführlich und mit großer Detailfreude stellt er nach einem Abriss des kulturellen Hintergrundes das klassisch-islamische Erbrecht und die darauf beruhenden heutigen Erbrechtsordnungen Ägyptens, Tunesiens und Marokkos einschließlich vorfragenrelevanter Teile des Ehe- und Kindschaftsrechts dar. Nach Formulierung von Kriterien für die Anwendung des Ordre-public-Vorbehalts im Erbrecht diskutiert er, in welchen Anwendungsfällen islamisch inspirierten Erbrechts ein Ordre-public-Verstoß anzunehmen ist und schlägt jeweils praktikable Lösungen vor.