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Verena Haan nimmt eine beschreibende und rechtsdogmatische Analyse der Beteiligungsform joint criminal enterprise (JCE) vor. Die Rechtsprechung des Jugoslawientribunals hat JCE eingeführt, um die kollektive Begehungsweise der verübten Verbrechen und die Verantwortlichkeit von Schreibtischtätern zu erfassen. Dabei hat das Tribunal aus wenig gefestigten Zurechnungsbegriffen eine völkerstrafrechtlich weitgehend anerkannte Rechtsfigur entwickelt. Ihre Auslegung ist jedoch bis heute umstritten, nicht zuletzt weil der Begriff auf unterschiedliche Haftungsbegriffe und Fallkonstellationen zurückgreift. Rechtsdogmatisch ist JCE in der am Jugoslawientribunal vorherrschenden Auslegung unter völkerstrafrechtlichen Gesichtpunkten problematisch. Daher wird eine modifizierte Auslegung des Begriffs vorgeschlagen, die sowohl die Einhaltung individualstrafrechtlicher Grundsätze garantieren als auch die Erfassung der Besonderheiten von Makrokriminalität ermöglichen soll.
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