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Dokument aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, einseitig bedruckt, Note: -, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut ukrainischem Recht werden Verschmelzungen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions) als Zusammenschluss betrachtet, im Falle der Überschreitung von Finanzschwellenwerten seitens der Zusammenschlussbeteiligten erfordert dies eine Genehmigung des Antimonopolkomitees der Ukraine (nachfolgend auch Kartellamt genannt). Die erwähnten Verschmelzungen und Übernahmen sind bis zum Zeitpunkt der Entschlussfassung durch das Kartellamt untersagt. Während dieser Zeit sind die an einer Verschmelzung bzw. Übernahme Beteiligten verpflichtet, sich der jeweiligen Tätigkeiten, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen, zu enthalten.Es ist zu beachten, dass das ukrainische Wettbewerbsrecht Anwendung auf alle Verschmelzungen und Übernahmen findet, welche die wettbewerbsrechtliche Umgebung der Ukraine beeinflussen können, sogar auf solche Transaktionen, die im Ausland getätigt werden. Demgemäß müssen die Verschmelzungen und Übernahmen unter Mitwirkung von ausländischen Gesellschaften auch allen in der Ukraine festgelegten Bestimmungen entsprechen.