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Die Kontrolle und Beherrschbarkeit von Wirtschaftssubventionen in der BRD ist seit Jahren ein aktuelles und ungelöstes Problem. Die Einflußmöglichkeiten der Legislative, Exekutive und Rechtsprechung sind dabei begrenzt; zu beanstanden ist vor allem das Fehlen von verbindlichen Regelungen über die Vergabe von Wirtschaftssubventionen. Für eine wirksame Kontrolle ist deshalb die Schaffung einer einheitlichen Regelung in Form eines Bundesgesetzes über Wirtschaftssubventionen sinnvoll. In diesem Gesetz müssen alle regelungsbedürftigen Aspekte aufgenommen werden, die einerseits den Subventionsträgern und den übrigen an der Vergabe beteiligten Behörden die erforderlichen Maßstäbe an die Hand geben, andererseits jedoch auch eine Überwachung und Kontrolle ermöglichen.