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Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet es, menschliche Embryonen für Forschungszwecke herzustellen oder zu zerstören. Das Stammzellgesetz vom Juni 2002 erlaubt jedoch unter strengen Auflagen die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Dieses Gesetz wird im Bundestag derzeit sehr kontrovers diskutiert. Zu entscheiden ist, ob die bisherige Stichtagsregelung beibehalten, fallen gelassen oder auf den 1. Mai 2007 verschoben wird. Die Wissenschaftler hoffen, bisher unheilbare Krankheiten mit Hilfe von embryonalen Stammzellen heilen zu können.