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Ziel und Begründung für die Schaffung der Privatklage war es, den Versöhnungsgedanken in den Vordergrund zu stellen, zugleich die Strafverfolgungsorgane zu entlasten sowie auf eine Entkriminalisierung im Bereich der Bagatellstraftaten hinzuarbeiten. Der Frage, ob diese Ziele tatsächlich in der Praxis erreicht werden können, wird in diesem Buch anhand der Untersuchung der Privatklageverfahren der Amtsgerichtsbezirke Landau/Pfalz, Neustadt/Weinstraße und Ludwigshafen/Rhein nachgegangen. Der umfassenden Überprüfung der Rechtswirklichkeit der Privatklage anhand des ermittelten Zahlenmaterials folgt ein Lösungsansatz, der den Weg für eine Neubehandlung aufzeigt: Das Aussöhnungsverfahren.