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Treuhandbeteiligungen, Grundstückstreuhand, Treuhandkonten, Vermögensverwaltung, Inkassotätigkeit, Sicherheitenpools und andere Fälle einer Doppeltreuhand, Konsortial-, Anleihe- und Refinanzierungstreuhand, unselbstständige Stiftungen und vieles mehr: In keinem dieser Anwendungsfälle einer Verwaltungstreuhand sind die Probleme einer rechtlichen Einordnung und Begründung von den in der Rechtspraxis gefundenen Ergebnissen bislang befriedigend gelöst. Stefan J. Geibel qualifiziert die Verwaltungstreuhand als atypische Gesellschaft und ermöglicht damit die Annahme, dass ein Treuhandsondervermögen nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen gebildet wird. Er beantwortet ferner verfahrensrechtliche, handels-, gesellschafts- und konzernrechtliche Fragen des Außenverhältnisses und ermöglicht die Abgrenzung zur Sicherungstreuhand ebenso wie die Transposition des trust in deutsches Recht.